Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – M&A Equipment Ennepetal
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Schilling & Unbehaun GbR (M&A Equipment Ennepetal) – nachfolgend „Vermieter“ – und ihren Kunden – nachfolgend „Mieter“ – für die Vermietung von Fotoboxen, Audio- und Video-Gästebüchern, Partylautsprechern sowie dazugehörigem Event-Equipment. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Mietvertrag kommt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung bzw. ein verbindliches Angebot des Vermieters und dessen Bestätigung durch den Mieter zustande (z. B. per E-Mail).
2.2. Unverbindliche Anfragen per Kontaktformular, Telefon, Social Media oder Messenger-Dienste stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
2.3. Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags besteht nicht. Der Vermieter behält sich die Ablehnung von Buchungsanfragen vor.
3. Mietdauer, Preise und Zahlung
3.1. Die Mietdauer wird individuell für jede Veranstaltung vereinbart und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und kann zusätzliche Kosten verursachen.
3.2. Es gelten die zum Buchungszeitpunkt individuell vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht auf den Rechnungen ausgewiesen.
3.3. Die Mietzahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, vor Abholung oder Lieferung fällig. Bei größeren Buchungen kann der Vermieter eine Anzahlung verlangen. Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe/Lieferung zu entrichten.
3.4. In Mietpaketen enthaltene Inklusiv-Leistungen (insbesondere vertraglich vereinbarte Kontingente für Fotoausdrucke) gelten ausschließlich für die jeweilige Veranstaltung. Nicht genutzte Druckkontingente verfallen mit dem Ende des vereinbarten Mietzeitraums. Eine Barauszahlung, Verrechnung oder Rückerstattung der Differenz für nicht gedruckte Bilder ist ausgeschlossen.
4. Kaution
4.1. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die vor Mietbeginn zu entrichten ist.
4.2. Die Kaution dient zur Absicherung gegen Schäden, Diebstahl oder Verlust der gemieteten Geräte und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und erfolgreicher Überprüfung des Equipments erstattet.
5. Eigentumsvorbehalt und Nutzung
5.1. Die Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der Schilling & Unbehaun GbR.
5.2. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte an unbefugte Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
6. Pflichten des Mieters und Rückgabe
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln, vor Fremdeinwirkung zu schützen und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Veränderungen an Hard- oder Software sowie das Öffnen der Geräte sind dem Mieter untersagt.
6.2. Das Gerät ist in dem vollständigen und sauberen Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde. Normaler Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch wird nicht berechnet. Bei extremer Verschmutzung der Geräte (z. B. durch klebrige Getränkerückstände, übermäßigen Schmutz oder Rückstände von Konfetti, Farbpulver oder ähnlichen Materialien), die eine Sonderreinigung erforderlich macht, werden die tatsächlich entstandenen Reinigungskosten, mindestens jedoch 35,00 €, berechnet oder mit der Kaution verrechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
6.3. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung wird dem Mieter dringend empfohlen.
6.4. Offensichtliche Mängel oder Funktionsstörungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein, soweit der Vermieter aufgrund der unterlassenen Mitteilung keine Möglichkeit zur Nachbesserung hatte.
6.5. Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben und wurde keine schriftliche Verlängerung vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, für jeden begonnenen Kalendertag der verspäteten Rückgabe eine zusätzliche Tagesmiete zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7. Technische Voraussetzungen und Aufstellort
7.1. Der Mieter hat für einen geeigneten, ebenen, trockenen und diebstahlsicheren Aufstellort zu sorgen. Die Geräte sind vor direkter Sonneneinstrahlung, extremer Hitze, Feuchtigkeit und Wind (insbesondere im Außenbereich) zwingend zu schützen.
7.2. Der Mieter stellt eine stabile und fachgerecht installierte Stromversorgung (230V / 16A) in unmittelbarer Nähe (max. 5 Meter) des Aufstellortes zur Verfügung.
7.3. Für Funktionsstörungen, Abschaltungen oder Schäden, die auf eine unzureichende Stromversorgung (z. B. Überlastung des Stromkreises durch andere Event-Technik, Stromausfall) oder ungeeignete Umgebungsbedingungen (insbesondere Überhitzung der Geräte durch zu hohe Raumtemperaturen, mangelnde Luftzirkulation oder direkte Sonneneinstrahlung) zurückzuführen sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mietzins bleibt in diesen Fällen in voller Höhe fällig, sofern die Ursache nicht vom Vermieter zu vertreten ist.
8. Lieferung, Anfahrt und Aufbau
8.1. Die Lieferung und Abholung erfolgt nach den vereinbarten Konditionen und Terminen. Sofern vereinbart, sind Auf- und Abbau sowie eine kurze Einweisung im Service enthalten.
8.2. Lieferbedingungen
- Lieferung im Umkreis von 20 km um Ennepetal ist kostenfrei.
- Jeder weitere gefahrene Kilometer (Hin- und Rückfahrt, gemessen ab Ennepetal) wird mit 0,60 € pro Kilometer berechnet.
- Liegt die einfache Fahrtzeit über 30 Minuten, fällt zusätzlich eine Lieferpauschale von 35,00 € an.
8.3. Ist der Mieter oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person zum vereinbarten Liefer- oder Aufbauzeitpunkt nicht anwesend oder kann die Lieferung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht erfolgen, gilt die Leistung als angeboten. Hierdurch entstehende Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Mehraufwendungen können dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Stornierung und Rücktritt
9.1. Stornierungen durch den Mieter müssen in Schriftform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter.
9.2. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Stornierungsgebühren an. Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtmietpreis einschließlich aller gebuchten Zusatzleistungen:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 0 %
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 %
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.3. Der Vermieter ist berechtigt, vor oder während der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung abzubrechen, wenn der Veranstaltungsort ungeeignet oder unsicher ist, extreme Wetterbedingungen das Equipment gefährden, erforderliche Sicherheitsvoraussetzungen fehlen oder durch stark alkoholisierte, aggressive oder gewalttätige Personen eine erhebliche Gefahr für Personen oder das Equipment besteht. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht, sofern der Rücktritt oder Abbruch nicht vom Vermieter zu vertreten ist.
10. Ausfall, Gewährleistung und Haftung des Vermieters
10.1. Der Vermieter gewährleistet die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Geräte bei Übergabe.
10.2. Sollte das gemietete Gerät durch einen technischen Defekt, der in der Sphäre des Vermieters liegt, vollständig ausfallen, wird der anteilige Mietbetrag für die ausgefallene Zeit erstattet. Ein bloßer Teilausfall einzelner Komponenten (wie z. B. der Ausfall des Druckers durch Papierstau oder das Ende des Papierkontingents), während die digitale Aufnahme- und Speicherfunktion der Fotobox weiterhin fehlerfrei läuft, gilt nicht als vollständiger Ausfall und berechtigt nicht zur vollständigen Mietminderung.
10.3. Die Haftung des Vermieters für Schäden des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.5. Kann der Vermieter seine Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördlicher Anordnungen, unverschuldeter schwerer Erkrankung oder eines unvorhersehbaren Totalausfalls des Equipments) nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.6. Trotz sorgfältiger Wartung und regelmäßiger Funktionsprüfung kann ein Verlust von Foto-, Video- oder Audiodaten aufgrund unvorhersehbarer technischer Defekte, Stromausfällen oder sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Haftung hierfür besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
10.7. Nach Übergabe digitaler Dateien oder USB-Sticks an den Mieter liegt die Verantwortung für deren Sicherung und Archivierung ausschließlich beim Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für einen nachträglichen Verlust oder eine Beschädigung der Daten nach der Übergabe.
10.8. Sofern technisch und organisatorisch möglich, wird sich der Vermieter im Falle eines Defekts um die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzgerätes bemühen. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzgerätes besteht jedoch nicht.
11. Haftung des Mieters für Schäden
11.1. Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der Geräte, sofern diese nicht durch den Vermieter verursacht wurden. Etwaige Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
11.2. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen, die durch den Mieter, dessen Gäste oder sonstige von ihm beauftragte oder zugelassene Dritte verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet in Höhe der tatsächlich erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten einschließlich notwendiger Versand-, Prüf- und Reparaturkosten oder, sofern eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, der Wiederbeschaffungskosten
11.3. Werden Mietgegenstände im Außenbereich eingesetzt, trägt der Mieter die Verantwortung für einen ausreichenden Schutz vor Regen, Feuchtigkeit, Wind, direkter Sonneneinstrahlung und sonstigen Witterungseinflüssen. Schäden, die durch unzureichenden Wetterschutz entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
12. Datenschutz und Bildrechte
12.1. Der Mieter ist als Veranstalter der "Verantwortliche" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Bild-, Video- und Tonaufnahmen), die durch die Mietgegenstände (z. B. Fotobox, Audio-/Video-Gästebuch) erzeugt werden.
12.2. Der Mieter verpflichtet sich, seine Gäste in geeigneter Form (z. B. durch einen gut sichtbaren Hinweistext am Aufstellort) über die Anfertigung von Aufnahmen und deren Verwendungszweck zu informieren und – sofern erforderlich – die entsprechenden Einwilligungen einzuholen.
12.3. Der Vermieter stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch den Betrieb der Geräte auf der Veranstaltung des Mieters entstehen, soweit der Vermieter diese nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
12.4. Eine Verwendung von Event-Fotos durch den Vermieter zu Werbezwecken (z. B. Homepage, Social Media) erfolgt ausschließlich nach vorheriger, separater und ausdrücklicher Einwilligung des Mieters bzw. der abgebildeten Personen.
13. Kein Widerrufsrecht
Für Verträge über die Vermietung unseres Event-Equipments zu einem festen Veranstaltungstermin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2. Für Verträge mit Verbrauchern (Privatkunden im Sinne des § 13 BGB) gilt der gesetzliche allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers (Wohnsitz des Mieters).
14.3. Für Verträge mit Unternehmern (Firmenkunden im Sinne des § 14 BGB) ist der ausschließliche Gerichtsstand Ennepetal, soweit gesetzlich zulässig.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 07/2026
Unsere Einsatzgebiete
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